Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11311
VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951 (https://dejure.org/2022,11311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951 (https://dejure.org/2022,11311)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2022 - 6 ZB 21.2951 (https://dejure.org/2022,11311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Da das Heranfahrenkönnen mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen ausreicht, kann in tatsächlicher Hinsicht schon ein Wohnweg mit einer befestigten Breite von nur 2, 75 m befahrbar und damit zum Anbau bestimmt sein (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304; s. auch Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 6 Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263

    Erfolglose Berufungszulassung wegen Erschließungsbeitrags bei Planunterschreitung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Erschließungsanlage sind Engstellen vielmehr grundsätzlich auszublenden (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 16; B.v. 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - juris Rn. 31; U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Unterstellt, es bestünde zwischen den in Rede stehenden Straßen ein besonderer funktionaler Zusammenhang als Voraussetzung für die Annahme einer Erschließungseinheit im Sinn von § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB, käme eine Rechtspflicht zur gemeinsamen Abrechnung nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt unmittelbar vor der endgültigen Herstellung der ersten Straße absehbar ist, dass bei getrennter Abrechnung der sich für die Hauptstraße (K ...) ergebende Beitragssatz voraussichtlich um mehr als ein Drittel höher sein wird als die Beitragssätze für die Nebenstraßen (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - juris Rn. 31; U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • VGH Bayern, 14.03.2024 - 6 ZB 24.150

    Erschließungsbeitragsrecht, Anbaustraße, Engstelle (2, 90 m), Rechtmäßige

    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Erschließungsanlage sind Engstellen vielmehr grundsätzlich auszublenden (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 16; B.v. 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263 - juris Rn. 10; B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545

    Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Ausdehnung der einzelnen

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 3; B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306

    Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Denn die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 15 m.w.N.), hier also insbesondere auch über eine Straßenentwässerungseinrichtung verfügt.
  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Da die Regelung, für die auch keine besonderen Übergangsbestimmungen erlassen wurden, beim Entstehen der sachlichen Beitragspflichten noch nicht anwendbar war und sich auch keine Rückwirkung beimisst, ist sie nicht in der Lage, die vorliegende Erhebung von Erschließungsbeiträgen in zeitlicher Hinsicht zu erfassen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - Rn. 16; VG Augsburg, U.v. 14.4.2022 - Au 2 K 20.2123 - nicht veröffentlicht Rn. 41; VG Ansbach, B.v. 26.5.2021 - AN 3 S 21.00729 - Rn. 65 ff.).

    Zu einem früheren Zeitpunkt konnte die Vorteilslage nicht eintreten, da dies bei einer beitragsfähigen Erschließungsanlage nur angenommen werden kann, wenn sie nach den satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen und dem zugrundeliegenden Bauprogramm vollständig technisch endgültig fertiggestellt wurde, wenn also eine tatsächlich ungehinderte Nutzungsmöglichkeit einer nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen technisch endgültig fertiggestellten Anlage von den angrenzenden Grundstücken aus eröffnet ist (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190

    Erschließungsbeitragsrecht, Sog. historische Straße, Widmung, Funktionsfähigkeit

    Da das Heranfahrenkönnen mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen ausreicht, kann in tatsächlicher Hinsicht schon ein Wohnweg mit einer befestigten Breite von nur 2, 75 m befahrbar und damit zum Anbau bestimmt sein (BayVGH, B.v. 28.4.22 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 10 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200

    Klage gegen Erschließungsbeitrag

    a) Zur Erschließungsanlage Z. straße (West) gehören - bei der erschließungsbeitragsrechtlich grundsätzlich gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 7 m.w.N.) - neben der Fahrbahn, dem begrünten Parkstreifen, dem Geh- und Radweg auch der auf der Südseite durchgehend angelegte, inzwischen mit Bäumen bepflanzte Grünstreifen als sogenanntes unselbständiges Straßenbegleitgrün.
  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, vor allem an der Führung der Straße, deren Länge, Breite und deren Ausstattung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 10.6.2009 - 8 C 2.08 - NVwZ 2009, 1369; BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 7; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 6 Rn. 13 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht